Zwei Auslassungsgründe im erfundenen Ergebnis

Erfundene Zahlen, je 300 zugeteilt: A hat 288 gemessene und 270 analysierte Endpunkte, B 292 und 282. Keine Abstinenzzahlen angegeben.

Grund der AuslassungABWas tatsächlich bekannt ist
Keine Sechsmonatsantwort128Endpunkt unbekannt; Gründe noch prüfen
Gemessene Antwort wegen Anwesenheit ausgeschlossen1810Endpunkt vorhanden, in dieser Analyse nicht genutzt

Ein Ergebnis braucht eine eindeutige Adresse

Die Sechsmonatsschätzung nach ursprünglicher Zuteilung beantwortet eine andere Frage als eine Auswertung nur der Anwesenden. Notieren Sie beide Angebote, Endpunktdefinition, Zeitpunkt und analysierte Population. Zuteilung und Einhaltung des vorgesehenen Angebots sind verschiedene Fragestellungen. Letztere lässt sich nicht einfach durch Löschen der Nichtteilnehmenden beantworten.

Angaben etwa zur verdeckten Zuteilungsfolge können für mehrere Ergebnisse gelten. Fehlende Daten, Messung und Auswahl der Analyse können dagegen variieren. Ein frühes Ergebnis mit niedrigem Risiko macht das spätere nicht automatisch ebenso verlässlich.

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Übung: Nicht analysiert heißt nicht immer nicht gemessen

Die gesamte Studie ist erfunden. Je 300 Erwachsene erhalten nach Zufallszuteilung entweder ein Merkblatt, zwei angebotene Gespräche und optionale Erinnerungen oder dasselbe Merkblatt und dieselben Gespräche ohne Erinnerungen. Ein unabhängiges zentrales System gibt die Zuteilung erst nach bestätigtem Einschluss frei. Geplant ist der Zuteilungsvergleich für die selbstberichtete Zigarettenabstinenz in den letzten sieben Tagen nach sechs Monaten.

In A fehlen 12 Antworten. Weitere 18 liegen vor, werden aber ausgeschlossen, weil diese Personen keines der Gespräche besucht haben. In B fehlen 8 Antworten; weitere 10 vorhandene Antworten fallen derselben Anwesenheitsregel zum Opfer. Die Schlagzeilenanalyse enthält deshalb 270 Personen in A und 282 in B. Die Tabelle trennt die Ursachen; nicht alle Ausgeschlossenen sind aus der Nachbeobachtung verschwunden.

Die interviewende Person kennt die Zuteilung nicht, die Befragten wissen aber, ob Erinnerungen angeboten wurden. Der Bericht nennt mehrere Messfenster; in den vorgelegten Materialien fehlt ein datierter Analyseplan. Rauchergebnisse, Effektschätzer und eine tatsächliche Biasbewertung werden hier nicht angegeben.

Eine treffende Notiz lautet: ‚Die Analyse entfernt sowohl gemessene Nichtteilnehmende als auch Menschen mit unbekanntem Endpunkt. Ich brauche die passende Zuteilungsanalyse, Gründe für fehlende Daten und Erläuterungen zu Messung und Ergebnisauswahl.‘ Daraus wird weder ‚48 gescheiterte Rauchstopps‘ noch eine selbst vergebene Ampelfarbe.

Den Mechanismus zuordnen, ohne doppelt zu zählen

RoB 2 untersucht Randomisierung, Abweichungen von vorgesehenen Interventionen, fehlende Endpunktdaten, Endpunktmessung und Auswahl des berichteten Ergebnisses. Zur Randomisierung gehören eine zufällige Folge und Schutz vor Kenntnis der nächsten Zuteilung beim Einschluss. Mit Zufall vereinbare Ausgangsunterschiede beweisen keine systematische Verzerrung. Eine ausgeglichene Basistabelle heilt eine offengelegte Folge nicht.

Für den Zuteilungseffekt prüfen Bewertende durch den Studienkontext verursachte, möglicherweise ergebnisrelevante Abweichungen und die Wahrung des zugeteilten Vergleichs. Ein Angebot nicht zu nutzen ist nicht automatisch eine solche Abweichung. Das Löschen zulässiger Teilnehmender mit gemessenem Endpunkt wegen Anwesenheit gehört als Analyseproblem zur Abweichungsdomäne. Tatsächlich fehlende Endpunkte gehören zur Datendomäne: Gründe je Gruppe, mögliche Abhängigkeit vom unbekannten Ergebnis sowie Annahmen und Sensitivitätsanalysen prüfen. Dieselbe Entfernung nicht doppelt zuordnen.

Bei der Messung zählt, wer den Endpunkt angibt, ob die Methoden zwischen Gruppen vergleichbar sind und ob Kenntnis der Zuteilung die Angabe beeinflussen kann. Eine verblindete interviewende Person verblindet keine Selbstauskunft der Befragten. ‚Offen‘ und ‚selbstberichtet‘ sind für sich allein keine vollständigen Bewertungen.

Zur Ergebnisauswahl konkrete Messung und Analyse mit Absichten vergleichen, die vor Zugang zu unverblindeten Ergebnisdaten feststanden. Unerklärte Abweichungen nachprüfen, nicht Motive erfinden. Eine günstige berichtete Schätzung aus mehreren geeigneten Analysen auszuwählen ist etwas anderes, als einen ganzen Endpunkt nicht zu berichten; Letzteres verlangt auch eine Prüfung fehlender Evidenz auf Übersichtsebene.

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Was eine Ampel nicht zusammenrechnen darf

‚Niedrig‘, ‚einige Bedenken‘ und ‚hoch‘ sind Urteile, keine Prozentwerte oder Mittelwerte. Insgesamt niedrig setzt niedrige Risiken in allen Domänen dieses Ergebnisses voraus. Eine hohe Domänenbewertung führt insgesamt zu hoch; mehrere Bedenken können zusammen ebenfalls schwerwiegend genug sein. Begründungen erhalten, besonders bei Abweichung vom vorgeschlagenen Algorithmus. Ungeklärte Angaben benennen, statt eine vollständige Bewertung oder Biasrichtung zu erfinden.

Finanzierungsinteressen verdienen eine eigene Offenlegungsprüfung. Der Sponsor ist aber keine sechste RoB-2-Punkteskala und entscheidet nicht automatisch über Wahrheit. Suchen Sie den konkreten Mechanismus. Niedriges Verzerrungsrisiko klärt weder Präzision noch Übertragbarkeit oder die Sicherheit aller zusammengefassten Belege. Hohes Risiko beweist nicht Wirkungslosigkeit.

Öffentliche Berichtsfelder genügen; persönliche Rauch- oder Gesundheitsdaten müssen nicht übermittelt werden. Eigene Unterstützungsentscheidungen mit qualifizierten Fachpersonen besprechen. In Deutschland bietet die BIÖG professionelle rauchfrei-Telefonberatung; außerhalb Deutschlands gelten die örtlichen Angebote.

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Das Wichtigste

  • Die Bewertung einem bestimmten Ergebnis samt Analyse zuordnen.
  • Fehlende von gemessenen, aber ausgeschlossenen Endpunkten trennen.
  • Begründungen erhalten, keine Farben mitteln oder Motive erraten.

Quellen

Die zentralen Aussagen dieser Seite wurden anhand der folgenden Quellen geprüft.

  1. Cochrane: Cochrane Handbook chapter 8: result-specific risk of bias in randomized trials

    Quellen geprüft: 2026-10-04

  2. RoB 2 Development Group: RoB 2: current parallel-trial guidance, version 22 August 2019

    Quellen geprüft: 2026-10-04

  3. Cochrane: About RoB 2: specific results, affiliation and different reasons for exclusions

    Quellen geprüft: 2026-10-04

  4. Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen: Bias: systematische Verzerrung von Studienergebnissen

    Quellen geprüft: 2026-10-04

  5. Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit: rauchfrei: professionelle Telefonberatung in Deutschland

    Quellen geprüft: 2026-10-04

Lesen öffentlicher Evidenz, keine vollständige RoB-2-Bewertung, persönliche Vorhersage oder Therapiewahl. Erfundenes Beispiel ohne persönliche oder individuelle Studiendaten.