Ein Hindernis ist ein besserer Ausgangspunkt als ein perfekter Plan

Eine mögliche Frage: ‘Meine Rauchpause ist auch die einzige richtige Pause bei der Arbeit. Ich möchte sie nicht durch zusätzliche Aufgaben ersetzen. Können wir an einer anderen Gestaltung arbeiten?’

So wird deutlich, was erhalten bleiben soll und was sich ändern könnte. Wenn eine Idee einen Spaziergang verlangt, Sie den Arbeitsplatz aber nicht verlassen dürfen, sagen Sie das. Die Beratung soll nicht an einem erfundenen freien Tagesablauf vorbeigehen. Das Beispiel ist eine Gesprächshilfe, keine geprüfte Methode für jede Person.

Rückrufe sind Gelegenheit zum Nachjustieren

Proaktive Rückrufe gehören zum beschriebenen BIÖG-Angebot. Die Formulierung ‘bis zu fünf’ bedeutet weder fünf Pflichtgespräche noch eine jederzeit erreichbare Begleitung. Den konkreten Ablauf vereinbaren Sie mit dem Dienst.

Für ein weiteres Gespräch reicht ein greifbarer Punkt: ‘Die andere Pause passte, bis mein Dienstplan wechselte.’ Sie können gemeinsam über eine Änderung sprechen, statt nur eine Erfolgsbilanz abzugeben. Auch Unterstützung nach erneutem Rauchen ist ausdrücklich Teil des Angebots.

[1]

Eine Vermittlung ist ein nächster Kontakt, keine abgeschlossene Behandlung

Die Telefonberatung kann zu örtlichen Gruppen und Beratungsstellen vermitteln. Fragen Sie, welche Arbeit das weiterführende Angebot übernimmt: gemeinsame Planung, Gruppenaustausch oder eine medizinische Abklärung? Die Weitergabe einer Adresse bestätigt noch keinen Termin und keine Kostenübernahme.

Bei persönlichen Arzneimittelfragen können Sie sagen: ‘Wer kann die Eignung für mich beurteilen, und wie komme ich zu dieser Person?’ Entscheidend ist die zuständige qualifizierte Fachperson, nicht allein, ob das Gespräch telefonisch oder vor Ort stattfindet.

[1]

Das Wichtigste

  • Beratung kann an einer konkreten Alltagshürde arbeiten.
  • Ein Rückruf kann eine unpassende Planung verändern.
  • Information, Vermittlung und persönliche Behandlungsentscheidung bleiben unterscheidbar.

Quellen

Die zentralen Aussagen dieser Seite wurden anhand der folgenden Quellen geprüft.

  1. Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit: Telefonberatung

    Quellen geprüft: 2026-10-03

Die genannten Leistungen betreffen das BIÖG-Angebot. Beratung garantiert keinen Rauchstopp; diese Seite trifft keine persönliche Behandlungsentscheidung. Reguläre Rauchstopp-Beratung ist kein Notdienst.